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Winning Power Energy Drink Produktions GmbH
1. Allgemeines Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese, dem Vertragspartner bekannt gegebene AGB für sämtliche mit der Winning Power Energy Drink Produktions GmbH abgeschlossenen Verträge und für sämtliche Tätigkeiten der Winning Power Energy Drink Produktions GmbH für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung in der jeweils gültigen Fassung. Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen von Winning Power Energy Drink Produktions GmbH auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner haben nur dann Wirksamkeit, wenn diese von Winning Power Energy Drink Produktions GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden. Vertragserfüllungshandlungen der Winning Power Energy Drink Produktions GmbH gelten nicht als Zustimmung von abweichenden Vertragsbedingungen. Als Vertragspartner wird im Folgenden jede, von Winning Power verschiedene natürliche oder rechtliche Person bezeichnet, die ein Vertragsverhältnis mit Winning Power eingeht. Durch die Bestellung eines Produktes der Winning Power Energy Drink Produktions GmbH gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Vertragspartnern und der Winning Power Energy Drink Produktions GmbH, im Folgenden kurz Winning Power genannt, und mit dieser verbundener Unternehmen. Als verbundene Unternehmen geltende jegliche Unternehmen und sonstige Rechtspersönlichkeiten, die Winning Power kontrollieren oder von dieser kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle stehen. In diesen AGB vereinbarte Haftungsausschlüsse gelten auch gegenüber Mitarbeitern der Winning Power und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Sollten Teile diese AGB rechtswidrig oder nichtig sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht und gelten solche Bedingungen als vereinbart, die den ursprünglichen Vereinbarungen am nächsten kommen. 2. Angebot/Vertragsschluss/Auftragsbestätigung Angebote von Winning Power erfolgen ausschließlich schriftlich. Winning Power ist an ein schriftliches Angebot 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Mündliche Angebote gelten immer als freibleibend. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Der Vertragspartner stimmt hiermit der Verwendung von elektronischer Kommunikation zum Abschluss von Verträgen und zur Vornahme von Bestellungen der Winning Power zu. Die Vertragspartner verzichten ausdrücklich auf die Abgabe einer nicht elektronischen Unterschrift und Aufbewahrung von nicht elektronischen Unterlagen. Die Vertragspartner garantieren, dass sie rechtlich in der Lage sind, Verträge mit Winning Power abzuschließen und dass sie die diesen Verträgen zu Grunde liegenden AGB einhalten werden. Sollte die für den Vertragspartner geltende Rechtsordnung den Abschluss von Verträgen über die Lieferung der von Winning Power angebotenen Produkte untersagen, ist es diesen Vertragspartnern nicht möglich, Verträge mit Winning Power zu schließen und sind diese Vertragspartner nicht berechtigt, Produkte der Winning Power zu beziehen. Durch Abschluss eines Vertrages mit Winning Power erklärt der Vertragspartner ausdrücklich, dass der Vertragsabschluss in keinem Widerspruch mit der für ihn geltenden Rechtsordnung steht. In Fällen der Unrichtigkeit seiner Erklärung hält der Vertragspartner Winning Power schad- und klaglos. Der Vertrag kommt durch Übermittlung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung oder der Erfüllung durch die Winning Power zu Stande. 3. Lieferung/Nachfrist/Annahme des Produktes Winning Power verpflichtet sich zur Lieferung beziehungsweise Bereitstellung des bestellten Produktes binnen 30 Tagen nach dem der Übermittlung der Bestellung durch den Vertragspartner folgenden Tag oder zu dem gesondert und schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. In Fällen des Lieferverzuges, welche nicht von Winning Power zu vertreten sind, ist Winning Power eine Nachfrist von weiteren 30 Tagen zur Vertragserfüllung einzuräumen. Die Lieferung erfolgt am Sitz von Winning Power oder frei Lager Wien. 4. Preise/Fälligkeit/Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug Der Vertragspartner hat das vertraglich vereinbarte Entgelt bei Auftragerteilung im voraus zu bezahlen, sofern nicht gesondert eine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Einwendungen gegen eine von Winning Power gelegte Rechnung sind vom Vertragspartner innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben, anderenfalls die Forderung der Winning Power als anerkannt gilt. Die Abrechnung erfolgt unter den kaufmännischen Rundungsregeln auf ganze Cent. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno als vereinbart. Der Vertragspartner hat im Falle seines von ihm auch unverschuldeten Zahlungsverzuges jegliche Kosten, Spesen und Auslagen der Winning Power für die notwendige Rechtsdurchsetzung, insbesondere Inkasso- und Mahnspesen, jedenfalls aber € 7,00 (exklusive Umsatzsteuer) je Mahnschreiben zu ersetzen. 5. Gewährleistung Winning Power übernimmt Gewähr für die Mängelfreiheit seiner Produkte im gesetzlichen Ausmaß. Solche Mängel, die nicht in der Sphäre von Winning Power liegen, sind von der Gewährleistung nicht gedeckt. 6. Aufrechnungsverbote Vertragspartner, die keine Verbraucher sind, können Ansprüche der Winning Power nur mit gerichtlich festgestellten oder durch Winning Power schriftlich ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. 7. Haftung Winning Power haftet nicht für von ihr nicht zu vertretenden Unterbrechungen, Verzögerungen oder andere Fehler in der Produktion des Produktes und daraus entstehende Schäden. Winning Power haftet nicht für Mängel jener Produkte oder Produktteile, die nicht von ihr hergestellt wurden. Auf die Geltendmachung von Folgeschäden, reine Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner wird ausdrücklich verzichtet. Winning Power haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Winning Power gegenüber Unternehmen nicht. Winning Power haftet nur für Personenschäden. Winning Power haftet nicht für Schäden auf Grund höherer Gewalt und Betriebsunterbrechungen. Zwingende Bestimmungen gegenüber Konsumenten bleiben dadurch unberührt. 8. Leistungsstörungen Wird die Lieferung durch Umstände unabhängig vom Willen der Winning Power unmöglich gemacht, insbesondere durch Lieferprobleme von Lieferanten an Winning Power, ist Winning Power von der Einhaltung des Vertrages entbunden. Der Vertragspartner kann daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber Winning Power oder mit ihr verbundene Unternehmen und deren Mitarbeiter ableiten. 9. Gerichtsstand/Rechtswahl Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und Winning Power gilt vereinbart, dass das am Sitz der Winning Power sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig ist. Winning Power hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartner zu klagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung umfasst auch Rechtsgeschäfte mit Auslandsbezug. Es gilt die österreichische Rechtsordnung unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingend vorgesehener Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Anderslautende zwingende Bestimmungen nach dem Konsumentenschutzgesetz bleiben von dieser Klausel unberührt (§ 14 KSchG). 10. Erfüllung/Erfüllungsort Erfüllungsort von Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Winning Power, sofern nicht abweichende Regelungen schriftlich getroffen wurden. Winning Power ist berechtigt, die Erfüllung durch Dritte vornehmen zu lassen. 11. Geistiges Eigentum Sämtliche Produktbeschreibungen, Rezepturen, Dateien, Bilder, Grafiken, Texte und von Winning Power zur Verfügung gestellte Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und sonstigen Immaterialgüterrechten. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Winning Power dürfen diese weder für gewerbliche Zwecke kopiert oder verändert oder weitergegeben werden. Jegliche vom Urheber bekannt gegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen werden Vertragsbestandteil. Produktbeschreibungen, Bilder, Dateien, Grafiken und Texte, welche von Winning Power im Zusammenhang mit den von Winning Power angebotenen Produkten zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich in Verbindung mit den von Winning Power gelieferten Produkten verwendet werden. Davon abweichende Regelungen und Vereinbarungen sind ausdrücklich nur in schriftlicher Form gültig. Die von Winning Power gelieferten Produkte unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und dürfen ohne Einwilligung von Winning Power weder verändert noch modifiziert noch vervielfältigt werden. 12. Datenschutz Winning Power ist berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu ermitteln, zu verarbeiten, zu übermitteln und zu speichern und zwar in jedem Ausmaß, welches zu Erbringung und Verrechnung der vereinbarten Dienstleistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch Winning Power erforderlich ist. Der Vertragspartner stimmt darüber hinaus zu, dass seine personenbezogenen Daten für Marketingaktivitäten verwendet werden können. Der Vertragspartner kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Winning Power verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend zu sichern. Der Vertragspartner stimmt zu, dass Winning Power ihn auch zu Werbezwecken per Telefon, Fax, E-Mail oder SMS kontaktiert.
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